Deine Tanzschule in Beverungen und Umgebung   
 

AGB der Tanzschule Stand 01/2020

Kündigungsfristen & Zahlungsinformationen:

 Der abgeschlossene Vertrag kann mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen jeweils zum Ende des Semesters 30.06., 31.12 gekündigt werden. Ohne schriftliche Kündigung verlängert sich der Vertrag um weitere 6 Monate.

Das Erweitern von Verträgen ist jederzeit möglich. 

Bei einem Krankheitsfall, der länger als 4 Wochen andauert, kann mit ärztlichem Attest der Vertrag pausiert werden. Bei Paartanzverträgen ist der dazugehörige Partner miteingeschlossen. 

Die Zahlung der Kursgebühr hat zum 01.eines jeden Monats zu erfolgen.

Die Einrichtung eines Dauerauftrages vermeidet terminliche Unklarheiten und sollte direkt nach Abschluss des Vertrages eingerichtet werden. Bei Zahlungsrückstand erhält der Kunde nach 4 Wochen eine Mahnung inkl. 5,00€ Mahngebühr. Diese wird mit jeder Weiteren Mahnung erhoben.

Der Vertragsbeginn und die Richtlinie zum Einhalten der Kündigungsfristen ist das Vertragsdatum, welches unten im Vertag bei der Unterschrift angegeben wird.

 

Ferienzeiten:

Ostern: 2 Wochen, Sommer: 3 Wochen, Herbst: 2 Woche, Winter: 2 Wochen

 

Tanzunterricht:

Im Tanzunterricht sind ein paar Regeln zu beachten. 

Bitte kümmern Sie sich um gut passendes und zum Tanzstil funktionierendes Schuhwerk. Für Kinder, Teens und Erwachsenen Solokurse empfehlen wir Tanz-, oder Turnschläppchen sowie Jazzschuhe, für die Fitnesskurse saubere Turnschuhe, die dem Fuß einen guten Halt geben. Für die Paartanzkurse empfehlen wir Tanzschuhe mit einer Wildledersohle, welche nach Bedarf aufgeraut werden kann. Im Tanzsaal ist das Tragen von Straßenschuhen untersagt. 

Versuchen Sie während des Tanzunterrichts auf den Verzehr von Bonbons oder Kaugummis zu verzichten. Bei schnellen Bewegungen zur Musik können diese in die Luftröhre gelangen und stellen somit eine Erstickungsgefahr dar. Achten Sie insbesondere als Eltern darauf, dass Ihre Kinder, vor dem Kurs, Bonbons und Kaugummis entnehmen.

 

Getränkeverzehr in der Tanzschule:

Wir gestatten in Fitness- sowie Solotanzkursen das Mitbringen und verzehren eigener Getränke. In den Paartanzkursen ist der Verzehr eigener Getränke nicht gestattet. Im Lounge-/Barbereich der Tanzschule ist der Verzehr eigener Getränke nicht gestattet.  

 

Foto u. Filmaufnahmen:

In den Räumen der Tanzschule können während der Tanzkurse Bild- und Filmaufnahmen von der Lehrperson angefertigt werden. Sollten Tanzschüler mit der Verwendung ihres Abbildes und/oder ihrer Stimme für Foto- und Fernsehaufzeichnungen (Streamings, Aufzeichnungen von DVD o.Ä.) nicht einverstanden sein, haben sie dies gegenüber der Tanzschule unverzüglich anzuzeigen.
Das
 Fotografieren oder Filmen, während des Unterrichts ist nur den Lehrpersonen der Tanzschule gestattet.




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